AGB Das Sauerland erleben

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verehrter Gast,
nachfolgend informieren wir Sie über die Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag für das Hotel Hochland in Bad Fredeburg.

1. Beherbergung und weitere Leistungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle unsere Gäste erbrachten weiteren Leistungen.

2. Nutzung
Eine Unter- oder Weitervermietung der zur Verfügung gestellten Zimmer oder eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.

3. Vertragsschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel Hochland zustande.

Unterbreitet das Hotel Hochland dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Gast zustande.

4. Verjährung
Ansprüche eines Gastes gegen das Hotel Hochland verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel Hochland verjähren bei Kenntnis spätestens in 3 Jahren, unabhängig von einer Kenntnis spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung.

Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels Hochland sowie seiner Erfüllungsgehilfe beruhen bzw. bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei Sach- und Vermögensschäden, die fahrlässig verursacht werden, gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Deren Erfüllung muss den Vertrag prägen und der Gast muss auf sie vertrauen dürfen.

5. Pflichten
Hotel Hochland hat die Verpflichtung, vom Gast gebuchte Zimmer bereitzuhalten und mit ihm vereinbarte Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, dafür die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels Hochland zu zahlen.
Lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, sind zusätzlich zahlen.

6. Fälligkeit, Mahnung

Rechnungen des Hotels Hochland sind grundsätzlich nach Erhalt bar und ohne Abzug von Skonto fällig. Aufgelaufene Forderungen können durch das Hotel Hochland jederzeit fällig gestellt werden und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Ein Zahlungsverzug berechtigt Hotel Hochland berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann bei Verzug eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung verlangt machen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens behält sich das Hotel Hochland ausdrücklich vor.

7. Rücktritt, Nichtinanspruchnahme
Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

Sofern ein Recht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag individuell in Textform vereinbart wurde (Option), kann der Gast bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten. Sein Rücktrittsrecht erlischt, wenn er sein Recht nicht fristgerecht gegenüber dem Hotel Hochland in Textform ausübt.

Hinweis:
Zu Buchungen mit Einbindung eines Gutscheins ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nicht vereinbar.

Sofern der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung besteht, hat das Hotel Hochland die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Erfolgt keine anderweitige Vermietung der, so kann das Hotel Hochland den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

Der Gast ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Erfolgt eine Stornierung in Textform spätestens 20 Tage vor Anreise, so sind 40 % des vereinbarten Preises zu zahlen,
bei einer Stornierung in Textform spätestens 10 Tage vor der Anreise 75%. Bei einer späteren Stornierung in Textform sind 85% des vereinbarten Preises zu zahlen.

Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

Zudem ist Hochland Hotel zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sachlich rechtfertigende Gründe vorliegen, z.B. wenn höhere  Gewalt oder andere vom Hotel Hochland nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen 0der Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden.

Ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

8. Bereitstellung, Anreise, Abreise
Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Hochland spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
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Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Der Gast ist berechtigt, nachzuweisen, dass Hotel Hochland kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Hotel Hochland ist berechtigt, einen höheren Schaden einzufordern.

9. Haftung
a) Hotel Hochland haftet bei von ihm verursachten Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Hotel Hochland und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Gast vertrauen darf.

Bei Kenntnis von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Hotels Hochland oder auf unverzügliche Rüge des Gastes wird es sich bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden Hotel Hochland unverzüglich mitzuteilen.

b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro.

Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 Euro der Betrag von 800,00 Euro. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung. Die Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen.

Für eine weitergehende Haftung des Hotels Hochland gilt Ziffer 9 a) Absatz 1 entsprechend.

c) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelparklatz abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Hochland nur entsprechend Ziffer 9 a), Absatz 1.

10.Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Fredeburg. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Fredeburg.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Fredeburg.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.